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Pflegeleistungen direkt abrechnen - Änderungen ab 01.07.24

Aktualisiert: 27. Juni

Abklärungs-, Beratungs-, Koordinations- und Grundpflegeleistungen können neu ab dem 01.07.2024 ohne ärztliche Anordnung oder ärztlichen Auftrag zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbracht werden. Dies als Teil der 1. Umsetzungsetappe der am 28. 11. 2021 vom Volk und Ständen angenommen Pflegeinitiative "Für eine starke Pflege".

Ursprüngliche Initiative Joder

Die Initiative Joder wurde von Nationalrat Lorenz Joder 2011 ins Leben gerufen und zielte darauf ab, die Position und die Arbeitsbedingungen der Pflegefachpersonen in der Schweiz zu stärken. Ein zentrales Anliegen dieser Initiative war die Anerkennung der Pflege als eigenständigen und wesentlichen Bestandteil des Gesundheitssystems, unabhängig von ärztlichen Anordnungen. Durch die Initiative wurde der Grundstein für die aktuellen Gesetzesänderungen gelegt, die nun eine grössere Autonomie und Verantwortung für Pflegefachpersonen vorsehen. Nach nunmehr 13 Jahren konnten Teilerfolge erzielt werden.


Änderungen in der Gesetzgebung

Im Bundesgesetz über die Krankenversicherungen werden bei Art. 35 Absatz 2. neu auch Pflegefachpersonen hinzugefügt.

Alle bereits zugelassenen Pflegefachpersonen nach Artikel 49 KVV und Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause nach Artikel 51 dürfen bei Inkrafttreten der angepassten Gesetzgebung Leistungen ohne ärztliche Verordnung in Rechnung stellen.


Spätestens nach 9 Monaten wird ein Reassessment durchgeführt. Spätestens nach 27 Monaten, erfolgt ein Bericht an die zuständige Hausärztin/ den zuständigen Hausarzt. Danach beginnt der Zyklus der 27 Monate erneut. Dieser Bericht soll den Informationsfluss zwischen der Spitex-Organisation und der Hausärztin/ dem Hausarzt sichern. Eine Kontrolle der Berichterstattung seitens Krankenversicherung ist nicht vorgesehen.

Zur Art und Form des Berichtes gibt es keine Vorgaben. Idealerweise können sie aus den Daten der Pflegedokumentation zusammengefasst und versendet werden. Die Softwareanbieter sind hier aufgefordert diesbezüglich Anpassungen vorzunehmen.


Massnahmen der Untersuchung und Behandlung (Medikation, Injektionen, Verbandswechsel etc.) müssen hingegen weiterhin auf ärztliche Anordnung oder im ärztlichen Auftrag erfolgen. Dies, da diese Leistungen eng mit der ärztlichen Behandlung verknüpft sind.

Eine Bedarfsabklärung ist in jedem Fall vorhergehend durchzuführen.


Auf Wunsch der Versicherungen soll künftig auf den Rechnungen nachgewiesen werden können, ob die Pflegeleistungen mit oder ohne ärztlichem Auftrag erbracht wurden.

Die Rechnungsläufe werden voraussichtlich bis 1.7 dazu noch nicht angepasst werden können.


Beschränkungen und Angst vor Mengenausweitung

Die künftigen Änderungen sind zielführend und unterstützend. Die zuerst vorgeschlagene Vernehmlassung war sehr viel einschränkender und hätte den Status Quo sogar verschlechtert (Siehe Stellungnahme_VFP_Ausführungsverordnung Pflege_final 231121.pdf - kDrive by Infomaniak). Nichtsdestotrotz ist die Angst vor Mengenausweitung verbreitet. Daher wurde bei der Gesetzgebung die Möglichkeit für Beschränkungen der Zulassungen hinzugefügt. Kantone haben nun die Möglichkeit, wenn in einem Kanton die jährlichen Kosten pro versicherte Person für die in Artikel 25a KVG definierten Leistungen stärker ansteigen als der schweizerische Durchschnitt (Art. 55b KVG) Beschränkungen zu erlassen. Diese Bestimmungen ist auf 8 Jahre befristet.


Fazit

Die Stärkung der Pflege durch die selbständige Abrechnung ist eine Abbildung in der Gesetzgebung der heute zumeist schon gelebten Realität. Pflegefachpersonen können den Pflegebedarf am besten einschätzen. Die ärztliche Verordnung war in vielerlei Hinsicht bürokratischer Mehraufwand ohne grossen Nutzen. Die neue Gesetzgebung vereinfacht die bürokratischen Prozesse, ohne in jedem Fall die Schlaufe zum Hausarzt und zurück zu erzwingen. Sie sind ein Schritt in die Richtige Richtung. Zudem ist es schön zu sehen, dass die Stellungnahmen der Vernehmlassungen berücksichtigt und die Gesetzgebung angepasst wurde.


Siehe auch:



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Jennifer Kummli

Pflegeexpertin APN/ MScN, Geschäftsführerin Better Nursing

Jennifer






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Guest
Jun 28
Rated 5 out of 5 stars.

Informativer Artikel. Herzlichen Dank!

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